Aktuell besteht aber ein
Praxiseröffnungs-Stopp, welcher die Berufsausübung zulasten der Kran. einschränkt.
Diese
Leistungen boten den
Arbeitern
Betriebskrankenkassen,
Betriebliche Altersversorgung,
Unterstützung in Notlagen, Werkswohnungen sowie Werkskantinen. Zahnarztbehandlungen werden von den Kran. nicht getragen, von wenigen
Ausnahmen abgesehen. In der ambulanten
Versorgung stehen in vor allem die von den gesetzlichen
Krankenkassen anerkannten psychotherapeutischen
Ansätze im
Vordergrund. Die
Erlaubnis zur
Praxiseröffnung ist kantonal geregelt, die
Zulassung zur Berufsausübung zulasten der Krank. wird vom Krank.zentralverband Santesuisse erteilt, ist aber nur eine Formalität.
Abrechnungstechnisch versuchen die
Kassenärztlichen
Vereinigungen und die
Krankenkassen dies durch
Leistungskataloge zu trennen, die nur die eine oder die andere Arztgruppe abrechnen darf. Die
Bundespost-
Betriebskrankenkasse wurde als
Betriebskrankenkasse mit beschränktem
Mitgliederkreis weitergeführt und später in
Betriebskrankenkassen der
Nachfolgeunternehmen überführt.