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Krankenkassen

Aktuell besteht aber ein Praxiseröffnungs-Stopp, welcher die Berufsausübung zulasten der Kran. einschränkt.

Diese Leistungen boten den Arbeitern Betriebskrankenkassen, Betriebliche Altersversorgung, Unterstützung in Notlagen, Werkswohnungen sowie Werkskantinen. Zahnarztbehandlungen werden von den Kran. nicht getragen, von wenigen Ausnahmen abgesehen. In der ambulanten Versorgung stehen in vor allem die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannten psychotherapeutischen Ansätze im Vordergrund. Die Erlaubnis zur Praxiseröffnung ist kantonal geregelt, die Zulassung zur Berufsausübung zulasten der Krank. wird vom Krank.zentralverband Santesuisse erteilt, ist aber nur eine Formalität. Abrechnungstechnisch versuchen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen dies durch Leistungskataloge zu trennen, die nur die eine oder die andere Arztgruppe abrechnen darf. Die Bundespost-Betriebskrankenkasse wurde als Betriebskrankenkasse mit beschränktem Mitgliederkreis weitergeführt und später in Betriebskrankenkassen der Nachfolgeunternehmen überführt.



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